Gute Nachrichten für Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen: Seit dem 1. Januar 2024 gibt es keine Mindestabstände mehr für Wärmepumpen zu Grundstückgrenzen. Das bedeutet, dass Sie jetzt noch einfacher und flexibler eine Wärmepumpe auf Ihrem Grundstück installieren können.
Doch aufgepasst: Auch wenn die Abstandsflächenregelungen wegfallen, gibt es weiterhin Auflagen, die Sie beim Bau einer Wärmepumpe beachten müssen. So müssen Sie beispielsweise sicherstellen, dass die Lärmbelastung durch die Wärmepumpe für Ihre Nachbarn nicht zu hoch ist.
Hier kommen unsere Schallschutzhauben ins Spiel! Unsere Hauben sind speziell für Wärmepumpen entwickelt und reduzieren den Schallpegel deutlich. So können Sie Ihre Wärmepumpe bedenkenlos in Betrieb nehmen, ohne die Nachbarschaft zu stören.
Unsere Schallschutzhauben bieten Ihnen:
- Effektive Lärmreduzierung: Reduzieren Sie den Schallpegel Ihrer Wärmepumpe um bis zu 7 dB(A).
- Hohe Qualität: Unsere Hauben sind aus hochwertigem Aluminium gefertigt und zeichnen sich durch Langlebigkeit und Witterungsbeständigkeit aus.
- Einfache Montage: Die Hauben sind leicht zu montieren und demontieren.
- Attraktives Design: Unsere Hauben sind in verschiedenen Farben und Designs erhältlich, so dass sie sich harmonisch in das Gesamtbild Ihres Grundstücks einfügen.
Weitere Informationen
Sie finden Beschreibungen zu den Abstandsregelungen für Wärmepumpen sowie Solaranlagen auch in folgenden Artikeln:
- Wärmepumpen und Solaranlagen: In NRW ohne Abstand zum Nachbarn möglich
- Wärmepumpen-Abstand zum Nachbarn: NRW hat Regel angepasst
FAQ zu Abstandsregelungen für Wärmepumpen
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat die Abstandsregeln für Wärmepumpen über einen Runderlass bereits im Dezember 2022 geregelt, bevor die neue Bauordnung im Januar 2024 in Kraft tritt. Der Abstand, den eine Wärmepumpe zur Grundstücksgrenze einhalten muss, wurde von drei Metern auf einen halben Meter reduziert. Dadurch wird das Aufstellen von Wärmepumpen, insbesondere in dicht bebauten Gebieten, erleichtert.
Nein, gemäß den neuen Regelungen in NRW ist keine Baugenehmigung erforderlich, um eine Wärmepumpe aufzustellen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Wärmepumpe allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, einschließlich der Immissionsschutzvorschriften.
Es ist wichtig zu beachten, dass die neuen Abstandsregeln und Ausnahmen nur für Nordrhein-Westfalen gelten. Die Regelungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
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